Tirol Zuschuss 2.0

Veröffentlichungsdatum29.02.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeinformationen
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Der sogenannte Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2024 zusammen und beträgt 250 Euro pro Haushalt. Die Einkommensgrenzen liegen bei maximal 1.100 Euro netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. bei 1.700 Euro für Lebensgemeinschaften in einem Haushalt. Pro weiterer Person wird die Grenze um 300 Euro erhöht. Frist: 1. März bis 30. September 2024.

1) Heizkostenzuschuss: 

2) Wohnkostenzuschuss:

Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage und BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.