Reisedokumente

Reisepass / Personalausweis

Als zusätzlichen Bürgerservice können auch in der Gemeinde St. Jakob Reisepassanträge mit Fingerprint gestellt werden. Weiterhin werden auch Anträge von Kinderpässen und Personalausweisen bearbeitet.

Die Ausstellung einschließlich Direktzustellung eines Reisepasses an die Wohnsitzadresse des/der AntragsstellerIn beträgt lt. Staatsdruckerei ca. 1 Woche bis 10 Tage.

Erforderliche Unterlagen

  • Alter Reisepass / Personalausweis (wenn vorhanden)
  • 1 Passfoto entsprechend den EU-Passbildkriterien - nicht älter als 6 Monate!
  • Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Erstausstellung)
  • Heiratsurkunde (bei Neuausstellung)
  • Nachweis akademischer Grad
  • Körpergröße

Bei Passantrag eines Minderjährigen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Beantragenden (Mutter/Vater)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • 1 Passbild vom Kind entsprechend den EU-Passbildkriterien
  • Nachweis der Erziehungsberechtigung:
    • Heiratsurkunde (Original) der Eltern bei aufrechter Ehe oder
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs.2 ABGB oder
    • vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder 
    • die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder
    • durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss.
  • Eigenhändige Unterschrift ab 8 Jahren (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • Fingerabdruck ab dem 12. Lebensjahr (Fingerscan erfolgt im Gemeindeamt)


Kosten

Reisepass mit Fingerprint€ 75,90
Kinderreisepass bis 2 Jahrekostenlos
Kinderreisepass unter 12 Jahre€ 30,00
Personalausweis bis 16. Geburtstag€ 28,50
Personalausweis ab 16. Geburtstag€ 61,50


Für die Bearbeitung und Weiterleitung eines Reisepass- bzw. Personalausweisantrages werden Bearbeitungsgebühren zwischen € 2,00 und € 5,00 eingehoben.

Expresspässe und Notpässe können ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel beantragt werden!

Gestohlene oder verlorene Reisedokumente

Reisedokumente, die gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, müssen der Behörde unverzüglich gemeldet werden. Diese Dokumente werden in der INTERPOL-Datenbank für gestohlene und abhanden gekommene Reisedokumente ausgeschrieben.

Sollte ein als gestohlen / verloren gemeldetes Reisedokument wieder gefunden werden, ist dies ebenfalls unverzüglich der Behörde zu melden.