Zweckzuschuss zur Finanzierung einer "Gebührenbremse"

Veröffentlichungsdatum18.04.2024Lesedauer< 1 Minute

Der Bund gewährt über die Bundesländer den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Senkung von Gebühren. Diesen Zuschuss haben die Gemeinden Tirols als Förderbeitrag für den Bereich der Müllabfuhr (Abfallbeseitigung) an die Abgabenpflichtigen im 2. Quartal 2024 gutzuschreiben bzw. auszubezahlen. 

Für jede in St. Jakob in Haus per 01.04.2024 mit Hauptwohnsitz gemeldete Person wird ein Betrag von € 16,27 bei der 2. Quartalsvorschreibung 2024 gutgeschrieben. Die Vorschreibung wurde bereits versandt. 

Der Gutschriftbetrag wurde auf der Vorschreibung, auf welcher Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühr verrechnet werden, als „Gebührenbremse“ ausgewiesen.

Für nähere Information stehen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.